Behandlungsfehler – was kann getan werden?

Die Fälle, in denen ein Behandlungsfehler vermutet wird, nehmen stetig zu, bewahrheiten sich jedoch nicht immer. Bei rund einem Drittel der Verdachtsfälle werden Behandlungsfehler nachgewiesen. Behandlungsfehler können sehr unterschiedlich sein. So fällt eine falsche Diagnose ebenso in die Kategorie, wie eine falsche Therapie, Organisationsfehler und Fehler bei der Aufklärung der Patienten.

Schritte gegen Behandlungsfehler einleiten

Bevor weitere Schritte eingeleitet werden, sollte das Gespräch mit dem behandelten Arzt gesucht werden, da es sich oftmals um Missverständnisse handelt. Sollte dennoch erhebliche Zweifel vorhanden sein, sollte das Gespräch mit einem anderen Arzt aufgesucht werden. In der Regel wird hierbei der Gang zur Hausarzt empfohlen.

Des Weiteren sollte ein Gedächtnisprotokoll gemacht werden, bei welchem sämtliche Daten, Uhrzeiten, Diagnosen und Aufklärungen und ebenso Medikamente festgehalten werden. Auch die Krankenkassen bieten ihre Hilfe an. Der medizinische Dienst nimmt die Sache auf. Vorgegangen werden kann nur mit Hilfe eines Fachanwaltes für medizinische Angelegenheiten. Die Behandlungsunterlagen des entsprechenden Arztes stellen die Grundlage für die Klage dar und müssen vom Mediziner herausgegeben werden.

Rechtliches bei einem Fehler

Um erfolgreich gegen den behandelten Arzt vorgehen zu können, müssen Fristen eingehalten werden. Auch wenn der Schock über die falsche Behandlung groß ist, ist Eile angesagt, da doch einige Gänge abgeklappert werden sollten. Auch wenn es sich um eine Vertrauensperson handelt, sollte man auf den eigenen Instinkt vertrauen.

Nach Ablauf von drei Jahren verjährt die Frist. Bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung sollte diese zur Übernahme der Kosten beauftragt werden. Hartz IV Empfänger hingegen können Prozesskostenbeihilfe beantragen. Das erste Beratungsgespräch bei einem Anwalt, welches zwischen 50 und 220 Euro kostet, kann Klarheit verschaffen.

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