Viele Studenten stehen trotz Bafög vor finanziellen Problemen. Die Universität ist vom Heimatort teilweise weit entfernt und es können Studiengebühren fällig werden. Trotz der Möglichkeit Bafög zu erhalten, muss der Lebensunterhalt weiterhin bestritten werden.
So können Sie neben dem Bafög dazuverdienen
Jobbportale für Studenten gibt es mittlerweile viele. Auch in den Universitäten hängen regelmäßig Jobangebote am schwarzen Brett. Doch wie viel darf ein Student dazuverdienen trotz Bafög?
- Suchen Sie nach 450€-Jobs. Dies ist der Freibetrag, der dem Studierenden monatlich zusteht. Supermärkte, Restaurants und Bars, aber auch Produktionsbetriebe haben in der Regel immer Bedarf. Um wichtige Vorlesungen in der Uni nicht zu verpassen, sollten Sie darauf achten, dass die Arbeitszeiten auch entsprechend flexibel gestaltet werden können, was in der Gastronomie recht selten ein Problem ist.
- Gehen Sie in Ihr zuständiges Rathaus und fragen Sie nach einer Lohnsteuerkarte der Steuerklasse 1. Sie müssen bei einem maximalen Verdienst von 450€ keine steuerlichen Abgaben leisten.
- Wichtig ist es, dem zuständigen Bafög-Amt die Tätigkeit zu melden. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall zu Problemen, wie Kürzungen oder Einstellung der Bafögzahlungen kommen kann. Hierzu reicht es normalerweise aus, dem Amt Ihren Arbeitsvertrag, sowie eine Verdienstbescheinigung, die durch Ihren Arbeitgeber ausgefüllt wird, einzureichen.
- Es bietet sich auch an, beim Amt nochmals explizit nach der Höhe des erlaubten Zuverdiensten zu fragen, um auf der sicheren Seite zu sein und unangenehme Überraschungen, wie die oben erwähnten Kürzungen, zu vermeiden.
- Für den Fall, dass Sie neben Ihren ersten Aushilfsjob noch einen weiteren annehmen möchten oder müssen, benötigen Sie neben der Lohnsteuerkarte der Klasse 1, noch eine Karte der Klasse 6. Die Einkünfte beider Jobs sollten die Grenze von 450€ nicht übersteigen.
Haben Sie alle Punkte beachtet und vor allem den Kontakt zum zuständigen Bafögamt gesucht, steht Ihrer Tätigkeit neben dem Studium nichts mehr im Wege.