ALG 2 / Hartz 4 – So befreien Sie sich von dem Rundfunkbeitrag

Als Bezieher von Arbeitslosengeld 2, auch Hartz 4 genannt, muss man jeden Cent zweimal umdrehen, sodass der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühren) ein tiefes loch ins Budget reißt.

Der Staat bietet allerdings den Empfängern oben genannter Sozialleistungen die Möglichkeit, sich von dem Rundfunkbeitrag befreien zu lassen.

So lassen Sie sich von dem Rundfunkbeitrag befreien

  1. Unter diesem (https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/)  können Sie den Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages ausfüllen
  2. Sie benötigen dazu entweder einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
  3. Füllen Sie online das Formular mit allen notwendigen Daten aus und drucken es aus
  4. Unterschreiben nicht vergessen und eines der o.g. Dokumente beifügen

Schicken Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

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