Passiert ein Unfall, so ist der Schreck groß. Die aller erste Regel lautet: Ruhe bewahren. Springen Sie Ihrem Unfallgegner nicht an den Hals, schreien Sie ihn nicht an. Der kühle Kopf bewahrt Sie hier vor schlimmen Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafen. Sammeln Sie sich kurz und arbeiten Sie folgende Punkte konzentriert ab.
1. Sichern Sie die Unfallstelle. Stellen Sie Ihr Warndreieck auf und stellen Sie Ihren Warnblinker an. Auf diese Weise verhindern Sie weitere Unfälle. Wenn nötig rufen Sie einen Krankenwagen und leisten Sie erste Hilfe. Nun können Sie die Polizei rufen.
2. Wenn es zur Schuldfrage kommt, äußern Sie sich nicht. Lassen Sie sich zu keiner Aussagen zwingen oder überreden. Schweigen ist Gold!
3. Verändern Sie den Unfallort nicht, da die eintreffende Polizei den Unfallort bewerten wird. Dokumentieren Sie lieber den Unfallort. Nutzen Sie die Kamera in Ihrem Smartphone oder erstellen Sie im Notfall eine Skizze. Lassen Sie anwesende Zeugen von Ihrer Dokumentationsarbeit wissen.
4. Lassen Sie den Unfallbericht von Ihrem Unfallgegner ausfüllen. Vom Unfallgegner benötigen Sie folgende Daten:
a. Amtliches Kennzeichen des Autos
b. Name des Fahrers
c. Name des Halters
d. Versicherungsnummer
e. Versicherungsgesellschaft
5. Die Polizei wird ein Unfallprotokoll erstellen. Überprüfen Sie dieses Protokoll und weisen Sie die Polizei auf falsche bzw. fehlende Fakten hin. Achten Sie darauf, dass diese korrigiert werden. Lassen Sie sich anschließend das Protokoll der Polizei aushändigen.
6. Wie schon in Punkt 2 erwähnt, äußern Sie sich nicht zu Schuldfrage. Geben Sie gegenüber der Polizei kein Schuldgeständnis ab. Sollten Sie den Unfall ohne Zweifel verschuldet haben, sollten Sie dieses natürlich zugeben. Hier gilt folgende Regel: Alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden. Dies kann bei Bußgeld- oder Strafverfahren wichtig werden.
7. Wenn Sie mit der Versicherung Ihres Unfallgegners in Kontakt treten, so achten Sie darauf was Sie sagen:
a. Treffen Sie keine Vereinbarungen über die Frage der Schuld.
b. Treffen Sie keine Vereinbarungen über die Werkstatt.
c. Treffen Sie keine Vereinbarungen über eine Begutachtung durch einen Sachverständigen.
Versicherungen haben in der Regel ein Interesse daran ihre eigenen Kosten niedrig zu halten. Sie sollten sich hier nicht einspannen lassen.
8. Treten Sie mit Ihrer eigenen Versicherung in Kontakt. Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung über den Unfall und äußern Sie sich über den Unfall. Sagen Sie,dass Sie nicht verantwortlich sind, sofern Sie dies auch wirklich sind.
9. Wenn Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind, so können Sie sich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht wenden. Die Kosten hierfür werden durch die gegnerische Haftpflichtversicherung getragen.
Ein wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sollen nur informieren. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.