Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Wohnsitze angemeldet werden. Da es allerdings Unterschiede bei der Versteuerung zwischen Erst- und Zweitwohnsitz gibt, sollte darauf bei der Anmeldung auf alle Fälle geachtet werden. Die Einwohnermeldeämter der jeweiligen Orte bieten eine einfache Abwicklung.
Anmelden einer Zweitwohnung
Für die Anmeldung jeden Wohnsitzes ist der Personalausweis mitzubringen. Eingetragen wird jedoch nur der Erstwohnsitz. Für die entsprechende Anmeldung ist die Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes mitzubringen. Im Einwohnermeldeamt des Erstwohnsitzes können ebenfalls weitere Wohnsitze eingetragen werden, was den Gang zum entsprechenden Meldeamt ersparen würde. Um von einer schnellen Abwicklung profitieren zu können, wird empfohlen, dass bereits am Morgen des gewünschten Tages der Gang zum Amt angetreten wird, da die Warteschlangen weitaus kürzer sind. Eine weitere Möglichkeit stellt die Anmeldung per Post dar. Ob dies eine Alternative darstellt und was dabei auszufüllen und zu unterschreiben ist, kann auf der Homepage nachgelesen oder telefonisch erfragt werden.
Steuer für die Zweitwohnung
Die Zweitwohnungssteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Beim Einwohnermeldeamt können ebenso Informationen eingeholt werden, wie auf Zweitwohnungssteuer.de. Empfohlen wird, dass man sich bereits vor dem Kauf oder Anmietung über die Steuerbelastung informiert, da dies bei den laufenden Kosten berücksichtigt werden muss. Nicht nur Haus- und Wohnungsbesitzer sind von dieser Steuer betroffen, sondern ebenso Dauercamper, da auch dies als Wohnsitz angesehen wird. Anmeldungen, die zu spät vorgenommen wurden, können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Praxis sieht dabei allerdings anders aus, da sich ein Umzug nur schwer nachweisen lässt. Dennoch sollte nicht all zu lange damit gewartet werden, da Ausnahmen die Regel bestätigen.