Wie und wo werden in der Steuererklärung Bewerbungskosten angegeben?

Die Steuererklärung gehört für viele Menschen zu der Aufgabe, die nur ungern gemacht wird. Dennoch ist sie ein Muss, da dadurch Rückerstattungen ermöglicht werden können. Um das Optimale dabei herauszuholen ist es wichtig, dass man sich mit den einzelnen Zeilen und Ausgaben beschäftigt, die in der Steuererklärung angegeben werden können. Entscheidend ist dabei allerdings, dass die Ausgaben belegt werden können und die richtige Zeile eingetragen sind. Bei einigen Ausgaben, wie den Bewerbungskosten, weiß man dass diese angegeben werden können, allerdings besteht die Frage nach dem wo.

Anlage N – welche Ausgaben betrifft dies?

Ausgaben sind in der Anlage N einzutragen. Dies betrifft die unterschiedlichen Beträge, welche allesamt mit der Ausübung der Arbeit in Zusammenhang stehen. Ob Bewerbungsmappen, Kopien, Bewerbungsfotos oder gar Fachbücher über die richtige Bewerbung, alles rund um das Thema Bewerbung kann in der Steuererklärung angegeben werden. Selbst die Kosten für entsprechende Seminare und eine eventuelle Übernachtung, aber auch die angemessene Kleidung für das Vorstellungsgespräch zählen dazu und sind Anrechnungsfähig. Es bietet sich an, dass im Laufe des Jahres sämtliche Kosten aufgeführt und auch die Belege dazu geheftet werden. Ausgaben, die fälschlicherweise aufgeführt werden, werden von einem Mitarbeiter des Finanzamtes bei der Überprüfung ausgestrichen und nicht berücksichtigt.

Auch wenn grundsätzlich Kosten für die Kleidung für ein Vorstellungsgespräch geltend gemacht werden können, wird hierbei dennoch gesagt, dass diese neben der beruflichen Nutzung ebenfalls privat getragen werden können und somit diese Ausgaben als privat anzusehen sind. Sämtliche Kosten sind in der Anlage N, Seite 2, Zeile 47, Kennziffer 53 einzutragen. Diese laufen im konkreten als Werbungskosten. Man wirbt in diesem Falle für sich selbst. Dies ist auch dann der Fall, wenn man sich im Laufe des beruflichen Lebens weiterbildet oder selbst durch Fachbücher genauer in die Materie einarbeitet. Wird durch den potenziellen neuen Arbeitgeber bestätigt, dass die Kosten für Anfahrt und eine eventuelle Übernachtung selbst zu tragen sind, können die Belege ohne weitere Probleme bei der Steuererklärung einreichen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen bietet es sich an, dass sämtliche Ausgaben mit Datum chronologisch auf einem separaten Papier aufgelistet werden.

Was sind Bewerbungskosten?

Die grundlegenden Ausgaben sind bei einer Bewerbung immer sehr ähnlich. Zeugniskopien, Bewerbungsfotos und Mappen für eine ansprechende Optik. Des Weiteren kann Fachliteratur für die richtige Bewerbung angegeben werden. Bei der Einreichung können zudem die Kosten aller Vorstellungsgespräche aufgelistet werden. Sollten diese mit einem umfangreichen Auswahlverfahren in Zusammenhang stehen, können die anfallenden Übernachtungskosten ebenfalls als Bewerbungskosten geltend gemacht werden. Dies gestaltet sich einfacher, wenn dies durch den Betrieb bestätigt wird. Bei längeren Aufenthalten für die Bewerbung kann ebenfalls ein Versorgungsmehraufwand angegeben werden, welcher sich an den Stunden der Abwesenheit orientiert.

Fehlende Belege

Durch die Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen oder einem Nachweis für die Bewerbungen kann bei fehlenden Belegen eine Schätzung der Ausgaben vorgenommen werden. Dabei wird neben der Anzahl der geschriebenen Bewerbungen auch die Art der Bewerbung berücksichtigt, die sich auf die Kosten auswirkt. So zeigen die Kosten eine große Differenz auf, wenn die Bewerbung per Email oder per Post verschickt wird.

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