Beim Erstellen eines Testament sind einige Dinge zu beachten, damit die Gültigkeit besteht und keine Missverständnisse entstehen, die nach dem Ableben zu Streit unter den Hinterbliebenen führen würden. Das Verfassen eines Testaments ist freiwillig und kann sowohl in jungen Jahren, wie erst im hohen Alter vorgenommen werden. Die Rechtfähigkeit ist jedoch eine Voraussetzung.
Wer und was kann im Testament geregelt werden?
Der Streit nach dem Tod eines geliebten Menschen ist in vielen Familien zu beobachten. Ohne das Verfassen eines Testaments fallen die Streitigkeiten wesentlich größer aus. Hausbesitzern wird empfohlen, dass dieses einem Menschen vererbt werden, dem oder den anderen einen ähnlichen Wert in Gegenständen und Bargeld, damit das Haus erhalten bleibt.
Grundsätzlich kann das gesamte Vermögen, ob Sach- oder Barwert auf diese Weise den gewünschten Personen und Organisationen zugewiesen werden. Bereits mit 16 Jahren kann der so genannte letzte Wille bei einem Notar hinterlegt werden, ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann dies selbst vorgenommen werden. Krankheiten wie Demenz, welche die Denkfähigkeit mindern, führen dazu, dass Testamente nicht mehr anerkannt werden. Im so genannten Berliner Testament können zwei Partner in einem gemeinsamen Dokument ihren Willen verfassen.
Inhalte des Testaments
Testamente, welche bei einem Notar hinterlegt wurde, werden ohne Erbschein anerkannt. Änderungen oder Neufassungen werden nur bei Vernichtung des ersten Exemplars gültig, was zu weiteren Kosten führt. Um durch die Handschrift die Echtheit nachweisen zu können, sollte es grundsätzlich handschriftlich erstellt werden. Neben Name, sollte unbedingt auch das Datum eingefügt werden. Auch die Art des Dokuments ist aufzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei einer neuen Erstellung wird ebenfalls zur Vernichtung des ersten Exemplars geraten.